Anmeldung von Schutzrechten

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anmeldung von internationalen Patenten durch Unternehmen. Die Erfindung muss in einer Anmeldeschrift hinreichend konkretisiert sein, in Verbindung mit verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen stehen und auf der Grundlage eines zu erstellenden Verwertungsplanes durch wirtschaftliche Erfolgsaussichten gekennzeichnet sein.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Verordnung (EU) Nr. 651/20141, die eine Betriebstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege einer zweckgebundenen Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses darf 50.000 Euro nicht übersteigen.

Zuwendungsfähig sind:

  • Gebühren für internationale Patentanmeldungen,
  • Anwaltskosten,
  • Ausgaben für Übersetzungen und Recherchen.