Gefördert werden Strukturentwicklungsmaßnahmen, die ausgerichtet sind auf:
Für die Förderung der Maßnahmen ist ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirates notwendig. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der Arbeitgeberbruttoausgaben eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung für grundsätzlich ein Beschäftigungsjahr. Eine Projektverlängerung um ein weiteres Förderjahr auf insgesamt 2 Förderjahre ist nach einem erneuten Votum des zuständigen Regionalbeirates möglich.