Förderung unternehmerischen Know-hows in Unternehmen

Was wird gefördert?

Jungunternehmen und Bestandsunternehmen können Förderung erhalten für allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Zusätzlich können spezielle Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden,
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen,
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen,
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen,
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen,
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

 

Wer wird gefördert?

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen),
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern),
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

 

Wie wird gefördert?

Junge Unternehmen in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) können bei einer Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro mit 80 % gefördert werden, maximal bis 3.200 Euro.

Bestandsunternehmen in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) können bei einer Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro mit 80 % gefördert werden, maximal bis 2.400 Euro. Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können bei einer Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro bundesweit mit 90 % gefördert werden, maximal bis 2.700 Euro.

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden.

 

Antrag/Ansprechpartner:
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragsstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner in einer Leitstelle über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Eine Übersicht der Leitstellen ist auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de zu finden.
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Die Leitstellen prüfen den Antrag vorab und informieren den Antragsteller über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen unter:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1570
E-Mail: foerderung@bafa.bund.de

www.bafa.de