Prozessinnovationen

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Planung, der Entwurf und die demonstrative Umsetzung

  • der Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, mit deren Einführung eine neue oder wesentlich verbesserte Methodik für die Produktion oder Erbringung neuer Dienstleistungen verbunden ist,
  • der Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in den Produktionsprozess.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes gemäß KMU-Definition der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, die eine Betriebstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Große Unternehmen können nur gefördert werden, wenn diese bei der geförderten Tätigkeit mit kleinen oder mittleren Unternehmen zusammenarbeiten und die kleinen oder mittleren Unternehmen mindestens 30 % der gesamten zuwendungsfähigen Kosten tragen.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege einer zweckgebundenen Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 200.000 Euro.

 

Zuwendungsfähig sind:

  • Personalausgaben, zzgl. 25 % Gemeinkostenpauschale,
  • Auftragsforschung und technisches Wissen,
  • sonstiges Material ab einem Artikelwert von 1.000 Euro.