Kommunale Infrastruktur

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW): Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Was wird gefördert?

Vorrangig investive Maßnahmen der wirtschaftsnahen einschließlich der touristischen Infrastruktur, die im Zusammenhang mit der unmittelbaren und zeitnahen Schaffung und Sicherung gewerblicher Arbeitsplätze notwendig sind. Darüber hinaus können der Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen nach Artikel 48 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 sowie Vorhaben der Errichtung, des Ausbaus oder der Modernisierung von Forschungsinfrastrukturen gefördert werden, wobei die in diesem Rahmen geförderte Infrastruktur vorrangig der Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft sowie der Forschung und Wissensverbreitung oder Generierung neuen Wissens dienen muss. 
Als sog. nichtinvestive Maßnahmen sind integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung oder Durchführung von förderfähigen Infrastrukturmaßnahmen sowie Kooperationsnetzwerke förderfähig.

 

Wer wird gefördert?

Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände. Zuwendungen für Forschungsinfrastrukturvorhaben werden nur an vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit als Kompetenzzentrum anerkannte wirtschaftsnahe gemeinnützige außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen ausgereicht. Im Bereich Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement sind Zusammenschlüsse von mindestens drei Partnern notwendig, davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und weitere Partner aus wirtschaftsnahen Einrichtungen.

 

Wie wird gefördert?

Für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen können Investitionszuschüsse grundsätzlich bis zu 60 % der förderfähigen Kosten bewilligt werden.

Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen mit bis zu 90 % gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen 
    Kooperation durchgeführt oder
  • die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein oder
  • Altstandorte (Industrie-, Gewerbe-, Konversions- oder Verkehrsbrachflächen) werden revitalisiert.

Die Zuwendung beträgt für Integrierte regionale Entwicklungskonzepte bis zu 75 %, maximal bis zu 50.000 Euro und für Planungs- und Beratungsleistungen bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Unternehmensnetzwerke können für eine Dauer von maximal drei Jahren mit einem Zuschuss von bis zu 75 %, maximal mit bis zu 200.000 Euro bei mindestens drei Partnern, gefördert werden. 
Bei Forschungsinfrastrukturvorhaben beträgt die Zuwendung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die Beihilfeintensität 50 % der beihilfefähigen Ausgaben nicht überschreiten darf.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Antrag/Ansprechpartner:
Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Landesförderinstitut M-V, das auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt. Mit dem Vorhaben darf erst nach schriftlicher Zustimmung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit begonnen werden.

Bewilligungsbehörde:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213, 19061 Schwerin
Postanschrift: Postfach 160255, 19092 Schwerin
Tel.: 0385 6363-1405 oder 1413 
E-Mail: info@lfi-mv.de

www.lfi-mv.de