Förderung der Qualifizierung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Teilnahme an Maßnahmen der Qualifizierung sowie der Beratung und Begleitung von beabsichtigten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen. Gefördert werden können Qualifizierungsthemen im Rahmen von Grundkursen sowie die Beratung und Begleitung vor der Existenz­gründung oder vor der Unternehmensnachfolge.

 

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die beabsichtigen, durch Gründung eines neuen Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit sich selbständig zu machen.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird in Form von Bildungsschecks gewährt. Es kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben wie folgt gewährt werden:

  • für die Teilnahme an einer Maßnahme zur Vermittlung grundlegender betriebs­wirtschaftlicher Qualifikation (Grundkurs à 48 Stunden mit höchstens 490 Euro je Kursteilnehmerin oder Kursteilnehmer),
  • für die Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung (höchstens zwei Tagewerke à 8 Zeitstunden),
  • Bei Unternehmensnachfolgen in begründeten Fällen zwei zusätzliche Beratungs- und Begleitungstage (à 8 Zeitstunden). Die Beratungs- und Begleitungsleistungen müssen sich auf den Verhandlungsprozess zwischen Übergabe- und Übernahme­interessierten (Kaufpreisfindung, Finanzierung, Entwicklung von Strategien zur Unternehmensfortführung und anderes) beziehen.
  • Bei innovativen technologieorientierten Existenzgründungen oder Unternehmens­nachfolgen können in begründeten Fällen 2 zusätzliche Beratungs- und Begleitungstage (à 8 Zeitstunden) gefördert werden, Die Beratungs- und Begleitungsleistungen müssen sich auf Fragen zu gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten, auf Patentrecherchen oder vergleichbare Leistungen beziehen.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Antrag/Ansprechpartner:
Formgebundene Anträge sind schriftlich über eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern vor Beginn der Maßnahme einzureichen bei:

GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin
Postanschrift: Postfach 11 11 17, 19011 Schwerin
Tel.: 0385 55775-0
E-Mail: info@gsa-schwerin.de

www.gsa-schwerin.de

 

Die Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern erteilen zu weiteren programm­spezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte.