Ausfallbürgschaften des Bundes

Was wird gefördert?

Ausfallbürgschaften mit einer Quote von insgesamt bis zu 80 % unter paralleler Einbindung der Länder für neu zu gewährende Kredite mit einem Kreditvolumen über 12,5 Mio. Euro für Investitionen, Betriebsmittel und Avale. Die Ausfallbürgschaft dient als Ersatz für fehlende adäquate Kreditbesicherungsmöglichkeiten. Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich und fachlich förderungswürdig sein. Die beihilferechtlichen Vorgaben der EU sind zu beachten.

 

Wer wird gefördert?

Gewerbliche Unternehmen in den neuen Bundesländern, die Vorhaben in den neuen Bundesländern durchführen und sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden. Die Unternehmen müssen bei angemessener Eigenkapitalbeteiligung durch ihre Anteilseigner die Gewähr für eine ordnungsgemäße Bedienung der Bürgschaftskredite bieten (Tragfähigkeit des Vorhabens).

 

Wie wird gefördert?

Die Bürgschaften werden nur für Vorhaben übernommen, die nicht durch Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbanken abgedeckt sind und bei denen keine alleinigen Landesbürgschaften in Betracht kommen.
Auf die Gewährung einer Bürgschaft besteht kein Rechtsanspruch.

 

Antrag/Ansprechpartner:
Formlose Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die PricewaterhouseCoopers AG, Berlin, zu stellen. Die PricewaterhouseCoopers AG, Berlin, übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Laufzeit der Bürgschaften und erteilt Auskünfte zu weiteren programmspezifischen Bestimmungen.

PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin
Tel.: 030 2636-1204

www.pwc.com/de