Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Die BMV bietet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen und Freiberuflerinnen und -berufler verschiedene Bürgschaftsprogramme zur Besicherung von Krediten, die der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dienen. Es können Neukredite aller Art (einschließlich Leasing und Mietkauf) zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.
Die Bürgschaftsprogramme der BMW im Einzelnen:
- BMV classic: Die Bürgschaftshöhe liegt bei mindestens 25.000 Euro und höchstens 2 Mio. Euro pro Unternehmen. Der Verbürgungsgrad ist je nach Finanzierungsmittel unterteilt.
- BMV direkt: Das Programm richtet sich an Existenzgründerinnen und ‑gründer, Freiberuflerinnen und -berufler sowie Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen. Es können unter anderem auch Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung verbürgt werden.
- BMV premium: Die Bürgschaftshöhe für besonders bonitätsstarke Unternehmen beträgt mindestens 500.000 Euro und höchstens 2.000.000 Euro. Es gelten vergünstigte Konditionen.
- BMV express: Die Bürgschaftshöhe liegt bei mindestens 25.000 Euro und höchstens 437.500 Euro pro Unternehmen bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 70 %. Die benötigte Entscheidungszeit der BMV beträgt nur wenige Tage.
Ausfallbürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Öffentliche Kreditsicherheiten werden bereitgestellt, wenn das Zustandekommen des jeweiligen Kredites im öffentlichen Interesse liegt, bankübliche Sicherheiten jedoch nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Verbürgungsfähige Finanzierungsformen sind Kontokorrentkredite, Avalkredite, Warenkreditversicherungen, Akkreditive und Factoring im kurzfristigen Bereich sowie langfristig Investitionskredite, Mietkauf und Leasing.
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBG MV)
Die Beteiligungen der MBG MV sind für Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen, zur Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen einsetzbar.
Die Beteiligungsprogramme der MBG MV im Einzelnen:
- MV classic: Unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgründungen und Betriebsübernahmen. Eine Mitfinanzierung ist für Investitionen wie dem Erwerb von Grund und Boden, der Anschaffung von Geräten, einer Betriebsausstattung, baulichen und maschinellen Investitionen sowie für die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben möglich.
- MV innoGROWTH: Unterstützt werden Start-ups und mittelständische Unternehmen, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs. Auch gemeinwohlorientierte Unternehmen können gefördert werden. Eine Mitfinanzierung ist für laufende Kosten und bilanzstärkende Maßnahmen sowie für Kosten im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bis hin zum Markteintritt möglich.
- MV innoSTARTvc: Unterstützt werden speziell junge technologieorientierte und innovative Unternehmen sowie digitale Geschäftsmodelle von der Forschungs- und Entwicklungsphase bis hin zur Markteinführung. Eine Mitfinanzierung ist für Maßnahmen wie die Herstellung und Erprobung von Prototypen, Anpassungen bis zur Serienreife sowie der Markt, Vertriebs- und Produktionsaufbau.
- MV innoPRO: Unterstützt werden Unternehmen in der Phase der Markteinführung eines neuen Produktes. Eine Mitfinanzierung ist für Maßnahmen möglich, die zur Durchdringung des Marktes, dem Produktions- und Vertriebsaufbau sowie der Unternehmenskonsolidierung beitragen.