Thema im Landtag – Gründungsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Unternehmensgründungen und Start-ups unterstützen – vielfältige Möglichkeiten nutzen

18.05.2022

Im Schweriner Landtag ist das Gründungeschehen in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Gründungen sind von großer wirtschaftlicher und gesamtgesellschaftlicher Bedeutung im Land, denn sie haben Potential für mehr Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, Unternehmensgründungen und Start-ups zu unterstützen. Die Möglichkeiten sind vielfältig“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Gründungsförderung insgesamt 19 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit.

Gründungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Zu den Zielen der Gründungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern zählen die Motivation zu innovativen und zukunftsweisenden Ideen für Produkte und Dienstleistungen und zur eigenen unternehmerischen Tätigkeit; die Unterstützung für den Prozess von der Idee zum marktgängigen Produkt sowie Innovation und Selbstständigkeit zu fördern. „Im Fokus haben wir dabei potentielle und tatsächliche Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und forschungs- und entwicklungsstarken Unternehmen sowie junge innovative Unternehmerinnen und Unternehmer“, so Meyer weiter.

Förderkreis der Begünstigten erweitert

Minister Meyer machte im Landtag deutlich, dass der Fokus in dieser Legislaturperiode auf innovativen Gründungsideen liegt. „Wir haben z.B. im Programm Gründungsstipendien den Kreis der Förderbegünstigten erweitert. Künftig müssen Gründungsideen hier nicht mehr ausschließlich innovativ, technologieorientiert und wissensbasiert sein. Die Förderung wird ausgehend von Ingenieurwissenschaften auch für die Bereiche Naturwissenschaften und Kreativwirtschaft geöffnet. Somit können mehr Stipendiaten gefördert werden. Neu ist mehr Flexibilität: Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, den maximalen Bezugszeitraum von 18 Monaten aufgrund von Elternzeit zu unterbrechen. Nach der Elternzeit kann das Gründerstipendium fortgesetzt werden“, sagte Meyer.

Bildungsschecks und Mikrodarlehen nutzen

Gründerinnen und Gründern von Sozialunternehmen (Social Entrepreneur) benötigen häufiger den Erwerb kaufmännischer Kenntnisse und haben häufig einen Kapitalbedarf von bis zu 25.000 Euro. „Auch für diese Zielgruppe sind die Förderinstrumente Bildungsschecks für Existenzgründungen und Mikrodarlehen zugänglich. Innovative, wissensbasierte und technologieorientierte Gründungsideen aus dem ingenieurwissenschaftlichen Bereich können zudem im Rahmen von Entrepreneurship begleitet werden; möglich ist bei Gründung die Förderung in Form eines Gründungstipendiums. Des Weiteren haben wir die förderfähigen Branchen für die Gewährung von Mikrodarlehen erweitert“, erläuterte Meyer im Landtag abschließend.