Neuer Darlehens-Fonds für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer aufgelegt

Glawe: Fonds greift, wenn Finanzierungsbedarf eines Unternehmens nicht von einer Geschäftsbank gedeckt wird

31.07.2020

Das Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Darlehensfonds, das „BMV-Darlehen II“, in Höhe von zehn Millionen Euro aufgelegt. Dabei geht es um die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie um Unternehmensnachfolgen, sofern die Übertragung zwischen unabhängigen Investoren erfolgt. „Ziel ist die Förderung kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Existenzgründer. Wir wollen, dass diese in Mecklenburg-Vorpommern die Chance haben zu investieren, um ihr Geschäftsmodell weiter voranzubringen. Schließlich sind es die kleinen und mittleren Unternehmen, die Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich prägen. Sie machen 99,5 Prozent aller Unternehmen im Land aus. Der Fonds soll dann greifen, wenn der Finanzierungsbedarf eines Unternehmens nicht von einer Geschäftsbank gedeckt wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Mit dem Darlehensfonds wird ein Beschluss aus dem Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Die Antragstellung ist ab dem 01. August 2020 bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern möglich.

 
Anreize für eine stärkere Investitionstätigkeit bei den kleineren Unternehmen und Existenzgründern setzen

Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition einschließlich Existenzgründungen aus Mecklenburg-Vorpommern haben die Möglichkeit, aus dem Fonds Gelder zu erhalten. Es werden Darlehen zwischen 20.000 und 500.000 Euro ausgereicht. Die Gelder sind unter anderem einsetzbar für Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter einschließlich Grundstücke und gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie Baunebenkosten, ein erstes Warenlager, Sortimentserweiterungen, Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt- oder Dienstleistungsangebots. Die Laufzeiten des Darlehens betragen bei Investitionsdarlehen höchstens 20 Jahre, bei Betriebsmitteldarlehen höchstens 8 Jahre. Der Zinssatz orientiert sich an der Bonität des Unternehmens sowie dem Risiko des Vorhabens und wird individuell festgelegt. Die Tilgung erfolgt in gleichen regelmäßigen Raten mit maximal drei tilgungsfreien Jahren. „Der Fonds soll Anreize für eine stärkere Investitionstätigkeit bei den kleineren Unternehmen und Existenzgründern setzen. Das sichert und schafft Arbeitsplätze“, sagte Glawe.

„Wir haben bereits mit dem BMV-Darlehen gute Erfahrungen gesammelt und begrüßen es, mit dem BMV-Darlehen II nun einen weiteren Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaft in unserem Land leisten zu können“, so Dr. Thomas Drews, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern.

 
Wirtschaftsministerium unterstützt mit rund acht Millionen Euro

Das Programm „BMV-Darlehen II“ ist als revolvierender Fonds aufgelegt. Das bedeutet, die Ressourcen werden ständig aufgefüllt durch die zurückfließenden Erlöse der mit diesem Geld finanzierten Projekte. Insgesamt stellt das Wirtschaftsministerium bis zum Jahr 2023 knapp acht Millionen Euro aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit rund zwei Millionen Euro.

 
Informationen, Beratung und Antragstellung

Weitere Informationen und Beratungen zu dem Fonds bietet die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern. Ansprechpartner für das BMV-Darlehen II ist Michael Meis, michael.meis@bbm-v.de, Tel. 0385/3 95 55 22.