Gemeinsame Bundesratsinitiative für stärkere Beteiligung des Bundes beim Thema Schiffbauzeitfinanzierung

Glawe: Deutlichere Unterstützung des Bundes für Finanzierung im Schiffbau unabdingbar

14.02.2020

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe und der Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein Dr. Bernd Buchholz setzen sich für eine stärkere Beteiligung des Bundes bei der Schiffbaufinanzierung im neuen parallelen Bund-/Ländergroßbürgschaftsprogramm ein. Ein entsprechender Antrag wurde am Freitag von beiden Küstenländern in den Bundesrat eingebracht. „Wir brauchen die uneingeschränkte Aufnahme des Themas Schiffbauzeitfinanzierung in das neue parallele Bund-/Länderbürgschaftsprogramm. Deutschland darf als Exportland diese oft in ihrer gesamtdeutschen Bedeutung unterschätzte Industrie zumindest nicht an Finanzierungsfragen scheitern lassen. Der internationale Wettbewerb mit massiven staatlichen Einflüssen weltweit ist schon im technischen Bereich hart genug. Die Volksrepublik China hat beispielsweise die Eroberung des Kreuzfahrtschiffbaumarktes bis 2025 zu einem Staatsziel erklärt. Die Position des Bundes zu diesem Thema, sich bei Finanzierungen teurer Projekte nahezu vollständig herauszuhalten, kann unseres Erachtens so nicht stehen bleiben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Bundesrat. Mecklenburg-Vorpommern ist dem Antrag Schleswig-Holsteins beigetreten.

Absicherung von Bund und Land nötig

Vom Schiffbau profitieren nicht nur die Werften, sondern auch zahlreiche Zulieferbetriebe abseits der Küste. „Wenn wir Deutschlands Position im Hinblick auf die vielerorts diskutierten Industriestrategien der Europäischen Union oder Deutschland als Industrieland erhalten wollen, müssen wir gesamtdeutsch denken und alle industriellen Branchen, nicht nur die Autoindustrie, Maschinenbau oder etwa Chemie, im Blick behalten“, sagte Glawe. Die aktuellen Auftragsbestände der deutschen Werften belaufen sich auf fast 20 Milliarden Euro. Aktuell werden ungefähr 70 bis 80 Prozent der Wertschöpfung bei dem Bau eines Schiffes auf einer deutschen Werft durch die beteiligten Schiffbauzulieferfirmen, unter anderem aus ganz Deutschland, erbracht. Etwa die Hälfte dieser Zulieferungen kommt dabei nicht aus den Küstenländern, sondern aus dem gesamten küstenferneren Bundesgebiet. „Dies verdeutlicht nochmals, dass der Erhalt einer zukunftsfähigen Schiffbauindustrie in Deutschland nicht nur ein norddeutsches Thema ist, sondern in gesamtdeutschem Interesse, insbesondere jedoch auch der Binnenländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern, liegt. Für ein exportorientiertes Land wie Deutschland ist eine innovative, leistungsstarke und international wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft von besonderem Stellenwert. Nach wie vor bildet die Schiffbauindustrie mit insgesamt rund 18.000 direkt Beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den wirtschaftlichen Kern der maritimen Wirtschaft“, machte Wirtschaftsminister Glawe im Bundesrat deutlich.  

Schwierige Fremdkapitalbeschaffung für einen Großteil der deutschen Werften

Der bei weitem kritischste Punkt für die deutsche maritime Industrie ist die Finanzierung der besonders hohen Volumen über die bei Spezialschiffen verständlicherweise sehr viel längere Bauzeit. „Das Engagement der wenigen Banken, die noch im Schiffsfinanzierungsbereich aktiv sind, gilt als risikobehaftet. Das sind sozusagen die ´Nachwehen´ der Weltwirtschaftskrise, die auch den Schiffbau damals hart getroffen haben. Deren Auswirkungen – vor allem auch, wenn es um die Finanzierung im Schiffbau geht – sind bis heute spürbar. Dies erschwert die Fremdkapitalbeschaffung für einen Großteil der deutschen Werften erheblich, insbesondere wenn diese sich in neuen, innovativen oder sehr anspruchsvollen Marktsegmenten wie etwa dem Kreuzfahrtschiffbau engagieren. Vor diesem Hintergrund kommt der Stellung von Bürgschaften der öffentlichen Hand eine besondere Bedeutung zu“, erläuterte Glawe.

Uneingeschränkte Einbeziehung der Bürgschaften im Schiffbau

Im Rahmen der Überarbeitung des Bundesbürgschaftsprogramms 2020 haben sich die Länder für die uneingeschränkte Einbeziehung des Schiffbaus eingesetzt, um eine angemessene Bundesbeteiligung an der Absicherung von Bauzeitfinanzierungen zu ermöglichen. „Der Vorschlag des Bundes diesbezüglich ist jedoch enttäuschend, da er eine Berücksichtigung von Schiffsbürgschaften im Bundesbürgschaftsprogramm nur mit Einschränkungen vorsieht. Dies wird der Bedeutung der deutschen maritimen Industrie nicht gerecht werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Wirtschaftsminister Glawe wird schnellstmöglich Gespräche mit dem Bund führen.