Produktionsprozesse analysieren und Innovationen umsetzen – Wirtschaftsministerium erweitert Förderrichtlinie

Glawe: Digitalisierung von Wertschöpfungs- und Marktprozessen fordert Unternehmen und Beschäftigte heraus

09.10.2019
tfc tools

v.l.n.r. Wirtschaftsminister Harry Glawe; Guido Wittwer, Geschäftsführer tfc tools for composite GmbH Güstrow; Prof. Wilko Flügge, Institutsleiter des Fraunhofer IGP; Dr.-Ing. Nikolai Glück, Fraunhofer IGP © N. Fellechner

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Mittwoch bei der tfc tools for composite GmbH in Güstrow über Erweiterungen der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation informiert. „Die fortschreitende Digitalisierung von Wertschöpfungs- und Marktprozessen stellt die Unternehmen und ihre Beschäftigten vor enorme Herausforderungen. Doch: Um sich im Wettbewerb zu behaupten, ist es notwendig, Produktionsprozesse zu analysieren und daraus folgend Prozessinnovationen einzuleiten. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Unternehmen auf diesem Weg. Wir haben vorhandene Förderinstrumente für eine größere Anzahl von Unternehmen als bisher geöffnet; schließlich betrifft die Digitalisierung nahezu alle Branchen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.


Produktionsprozesse analysieren, Lösungen erarbeiten und Pilotprojekte initiieren – Wirtschaftsministerium unterstützt Digitalisierungsprojekte in Unternehmen

Die Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist dahingehend erweitert worden, dass künftig die Analyse von Produktionsprozessen, daraus folgend digitale Lösungsvorschläge und die Umsetzung in Pilotprojekte innerhalb eines Unternehmens, gefördert werden. Um diesen Prozess anzustoßen und umzusetzen, können sich die Betriebe externen Sachverstand einkaufen. Die Kosten für die Beratung werden vom Wirtschaftsministerium bei kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 50 Prozent, bei großen Unternehmen mit bis zu 15 Prozent gefördert (maximal 200.000 Euro). Neu ist ebenfalls, dass die Unterstützung von allen gewerblichen Unternehmen in Anspruch genommen werden kann (vorher nur verarbeitendes Gewerbe). „Mit den Geschäftsprozessen ändern sich auch Kompetenz- und Qualifikationsanforderungen sowie Organisationsformen. Das hat Auswirkungen auf den Arbeitsalltag der Mitarbeiter, erfordert ein Umlernen und kann auch Unsicherheiten bringen. Das muss jeder Unternehmer im Blick haben und gegensteuern. Deshalb werden wir auch hier unterstützend aktiv“, sagte Glawe.

Als möglicher Bestandteil einer Prozessinnovation sind zudem auch Analysen und Beratungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Beschäftigten im Unternehmen förderfähig (Technikfolgenabschätzung). Dabei kann es sich beispielsweise um Auswertungen zu gesundheitlichen Auswirkungen, die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer und des Arbeitsschutzes handeln.


Investitionen in neue Technologien werden unterstützt

Ebenfalls neu in die Richtlinie wurde auch die Förderung von Investitionen aufgenommen, die der Umsetzung von bereits erfolgten Prozessinnovationen dienen. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Kauf von Maschinen, Anlagen, Robotik, Automatisierungstechnik wie Sensorik oder Datenübertragungstechnik. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 100.000 Euro) erhalten. „Dieser Schritt ist wichtig. Nach der sorgfältigen Analyse für verbesserte Produktionsabläufe im Unternehmen ist es oftmals notwendig, in neue Technologien zu investieren, um langfristig wettbewerbsfähig zu sein. Dabei unterstützen wir“, sagte Glawe.


Fertigungsprozesse automatisiert – erfolgreiches Forschungsprojekt der tfc tools for composite GmbH mit der Fraunhofer-Einrichtung für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP

Die tfc tools for composite GmbH fertigt mit rund 40 Mitarbeitern Teile und Komponenten überwiegend aus glasfaserverstärkten Verbundstoffen. Die Produkte werden unter anderem in Windenergieanlagen, als Komponenten für Schiffe, Flugzeuge und Schienenfahrzeuge verwandt. Gemeinsam mit der Rostocker Fraunhofer-Einrichtung für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP hat das Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umgesetzt. Dabei handelte es sich um die Einführung eines teilautomatisierten Fertigungsprozesses für dreidimensionale Bauteile aus Faserkunststoffverbunden sowie die Vernetzung der einzelnen Prozessschritte. Das Wirtschaftsministerium hat das Projekt aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von knapp 140.000 Euro unterstützt. Die Gesamtinvestitionen betrugen rund 279.000 Euro. „Am Beispiel der tfc GmbH ist eindrucksvoll zu sehen, wie ein mittelständisches Unternehmen in Kooperation mit einer wissenschaftlichen Einrichtung Innovationen wagt und diese erfolgreich umsetzt. Diesen Weg sollten noch mehr Unternehmen gehen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.


Unterstützung für Unternehmen – 236,3 Millionen Euro für Forschung, Entwicklung und Innovation

In Mecklenburg-Vorpommern stehen in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt 236,3 Millionen Euro für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) zur Verfügung. Im Zeitraum von 2014 bis 30.06.2019 wurden von diesen Mitteln insgesamt 146,7 Millionen Euro für 450 Vorhaben bewilligt. Dabei handelt es sich unter anderem um 92,7 Millionen Euro für 209 Verbundforschungsvorhaben, 34,8 Millionen Euro für 69 einzelbetriebliche Vorhaben und 3,9 Millionen Euro für 24 Prozessinnovationen. Die Förderungen gingen unter anderem in die Branchen Gesundheit/Life Science (37,2 Prozent), Maschinenbau (24,7 Prozent) sowie Energie/Klima (9,9 Prozent).