Förderung von Beratungsleistungen „Unternehmens Wert Mensch“

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Programms unternehmensWert:Mensch (uWM) Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Handlungsfeldern

  • Personalführung,
  • Chancengleichheit & Diversity,
  • Gesundheit
  • Wissen & Kompetenz.

Die Prozessberatungen im Programmzweig uWM müssen zum überwiegenden Teil unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) und eines angemessenen Anteils der Beschäftigten durchgeführt werden und zur Initiierung von Veränderungsprozessen beitragen.
Im Rahmen des Programms unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) Beratungsleistungen zur Etablierung eines betrieblichen Lern- und Experimentierraums für eine innovative Gestaltung des digitalen Wandels.
Prozessberatungen im Programmzweig uWM plus müssen nach Maßgabe der methodischen Vorgaben und unter Einbeziehung der Beschäftigten durchgeführt werden und auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf bezogen sein, der im Zusammenhang mit digitalen Transformationen im Betriebs steht.

 

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige KMU gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen

 

Wie wird gefördert?

Voraussetzung für die Förderung ist ein von autorisierten Prozessberatern im Rahmen einer Erstberatung ausgestellter Beratungsscheck.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • im Programmzweig uWM für KMU ab 10 Beschäftigten 50 %, für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten 80 % des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von 1.000 Euro netto je Beratungstag für maximal zehn Beratungstage,
  • im Programmzweig uWM plus für alle KMU 80 % des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von 1.000 Euro netto je Beratungstag für maximal zwölf Beratungstage.

Bei der bewilligten Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.

 

Antrag/Ansprechpartner:
KMU wenden sich an eine der regionalen Erstberatungsstellen.
Kontaktdaten der Erstberatungsstellen sowie weiterführende Informationen unter
www.unternehmens-wert-mensch.de

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin
Tel: (0 30) 1 85 27-10 11
E-Mail: unternehmenswertmensch@bmas.bund.de