Forschung, Entwicklung und Innovation

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (einzelbetrieblich und Verbundvorhaben)

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, die Neuheitscharakter besitzen und durch technische Risiken gekennzeichnet sind. Die Ergebnisse des Vorhabens müssen geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und/oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Die Projekte können als einzelbetriebliche Vorhaben eines Unternehmens oder als Verbundvorhaben zwischen einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung durchgeführt werden.

Förderung von Durchführbarkeitsstudien

Gefördert werden die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens von gewerblichen Unternehmen. Mit der Studie wird das Potenzial des angestrebten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens analysiert und bewertet. Sie dient der Entscheidungsfindung durch die Darlegung der Stärken und Schwächen, der Möglichkeiten und Gefahren, der erforderlichen Ressourcen, der Erfolgsaussichten und ökologischer Aspekte.

Förderung der Anmeldung von Schutzrechten

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Erlangung von Patenten. Die Erfindung muss in einer Anmeldeschrift hinreichend konkretisiert sein, in Verbindung mit verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen stehen und auf der Grundlage eines zu erstellenden Verwertungsplanes durch wirtschaftliche Erfolgsaussichten gekennzeichnet sein.

Förderung von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützende Dienstleistungen

Gefördert werden Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen von kleinen und mittleren Unternehmen. Innovationsberatungsdienste umfassen z. B. die Beratung, Unterstützung oder Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz oder Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind. Die Einführung oder Nutzung innovativer Technologien und Lösungen (einschließlich digitaler Technologien und Lösungen) kann ebenfalls gefördert werden. 
Innovationsunterstützende Dienstleistungen umfassen die Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Cloud- und Datenspeicherdiensten, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Erprobungen, Versuchen und Zertifizierung oder anderer damit verbundener Dienste, die zur Entwicklung und Umsetzung effizienterer oder technologisch anspruchsvollerer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen beitragen. 

Förderung von Prozessinnovationen

Gefördert werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes bei Prozessinnovationen, welche die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen zum Inhalt haben. Hierdurch soll die Wirksamkeit der Prozessinnovation und damit die Leistungsfähigkeit des Unternehmens gestärkt sowie die Umsetzung der Prozessinnovation in Pilot- oder Demonstrationsprojekten unterstützt werden. 

Förderung von Investitionen infolge von Prozessinnovationen

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen, die der Umsetzung von Prozessinnovationen dienen. Zu den förderfähigen Investitionen zählen z. B. Ausgaben für Maschinen und Anlagen, Robotik sowie Automatisierungstechnik wie Sensorik, Datenübertragungs- und Verteiltechnik und die dafür notwendige spezifische Hard- und Software. 

ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW

Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung werden Vorhaben gefördert, die auf die Digitalisierung von Unternehmen zielen – von neuer Hard- und Software über digitale Geschäfts­modelle bis hin zum Einsatz von Zukunfts­technologien wie künstlicher Intelligenz. Neben Investitionen können auch die laufenden Kosten von Digitalisierungs­vorhaben gefördert werden.

ERP-Förderkredit Innovation der KfW

Mit dem ERP-Förderkredit Innovation werden innovative Unternehmen und Innovations­vorhaben gefördert – von einfachen Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungs­verbesserungen bis zu umfassenden Forschungs- und Entwicklungs­vorhaben und ihrer Umsetzung. Auch Innovationen in den Bereichen Marketing, Organisation und Geschäfts­modelle sind förder­fähig. Gefördert werden sowohl Investitionen als auch laufende Kosten.

Beteiligungskapital für innovative und technologieorientierte Vorhaben und digitale Geschäftsmodelle in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen

Mit dem Programm MV innoSTARTvc der Mittelständischen BeteiligungsGesellschaft MV (MBG MV) werden speziell junge technologieorientierte und innovative Unternehmen sowie für digitale Geschäftsmodelle von der Forschungs- und Entwicklungsphase bis hin zur Markteinführung gefördert. Zu den Maßnahmen die eine Mitfinanzierung erhalten können zählen z. B. die Herstellung und Erprobung von Prototypen, Anpassungen bis zur Serienreife sowie der Markt, Vertriebs- und Produktionsaufbau. 

Für Unternehmen in der Phase der Markteinführung eines neuen Produktes steht das Programm MV innoPRO zur Verfügung.

Beteiligungskapital für junge sowie wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen

Mit dem Programm MV innoGROWTH der Mittelständischen BeteiligungsGesellschaft MV (MBG MV) werden Start-ups und mittelständische Unternehmen unterstützt, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs. Auch gemeinwohlorientierte Unternehmen werden gefördert. Eine Mitfinanzierung ist möglich für laufende Kosten und bilanzstärkende Maßnahmen sowie für Kosten im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bis hin zum Markteintritt.