Durchführbarkeitsstudien

Was wird gefördert?

Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien von Unternehmen, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens dienen. Ziel ist die Erleichterung der Entscheidungsfindung durch objektive und rationale Darlegung seiner Stärken und Schwächen sowie der mit ihnen verbundenen Möglichkeiten und Risiken. Die Studien sollen bei der Ermittlung der technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten eines Vorhabens unterstützen.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Verordnung (EU) Nr. 651/20141 sowie große Unternehmen, die eine Betriebstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege einer zweckgebundenen Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses darf in der Regel 100.000 Euro nicht übersteigen.


Zuwendungsfähig sind:

  • Ausgaben für Personal, zzgl. 25 % Gemeinkostenpauschale,
  • Ausgaben für externe Studienersteller.