Förderung innovativer, technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen in M-V

Durch Beihilfen zum Lebensunterhalt (MV-Gründerstipendium)

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Beihilfen zum Lebensunterhalt an Existenzgründerinnen und Existenzgründer für innovative, technologieorientierte und wissensbasierte Existenzgründungen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologiezentren und Unternehmen.

 

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die sich durch Gründung eines neuen Unternehmens selbstständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Darunter fallen insbesondere Hochschulabsolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter im Sinne des § 66 HSchulG MV, sofern deren Hochschulabschluss oder letztes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Sofern der Gründungsgegenstand die o.g. Voraussetzungen erfüllt, auch Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und eine einschlägige berufliche Praxis von mindestens drei Jahren nachweisen können.

 

Wie wird gefördert?

Für höchstens 18 Monate, wobei die Unternehmensgründung innerhalb von 12 Monaten vollzogen werden muss. Die Zuwendung wird erstmalig im Monat der Unternehmensgründung ausgezahlt. Erfolgt die Gründung vor Antragstellung, kann die Zuwendung frühestens ab Datum der Antragstellung ausgezahlt werden.

Die Höhe der personenbezogenen Beihilfe orientiert sich an der Graduierung der Gründerin oder des Gründers:

  • mit Hochschulabschluss 1.200 Euro pro Monat,
  • mit Promotion 1.400 Euro pro Monat,
  • für Kinder, für die die Gründerperson Unterhalt leistet, werden 100 Euro pro Kind und Monat als Kinderzuschlag gewährt.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Antrag/Ansprechpartner:
Das Unternehmenskonzept muss formgebunden bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH eingereicht werden. Voraussetzung für die anschließende Antragstellung ist das Votum einer Fachjury über das Unternehmenskonzept.

GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin
Postanschrift: Postfach 11 11 17, 19011 Schwerin
Tel.: 0385 55775-0
E-Mail: info@gsa-schwerin.de

www.gsa-schwerin.de