Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen

Was wird gefördert?

Das Schließen einer Finanzierungslücke, die in einer Planungsrechnung auf der Grundlage eines vorhabensbezogenen Unternehmenskonzeptes ermittelt wurde und die nicht durch andere verfügbare Finanzierungsquellen, wie z. B. vorhandene Eigenmittel, anderweitige Kredite oder Darlehen geschlossen werden kann.

 

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer vor Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit oder im Rahmen einer Betriebsübernahme,
  • Unternehmerinnen und Unternehmer in der Wachstumsphase innerhalb der ersten 36 Monate nach Aufnahme einer wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit in Verbindung mit der Schaffung eines zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes oder Ausbildungsplatzes.

 

Wie wird gefördert?

Darlehen vor Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit

  • Max. 10.000 Euro im Zusammenhang mit dem Gründungsvorhaben,
  • max. weitere 10.000 Euro, wenn zusätzlich zu dem Arbeitsplatz des Gründers ein weiterer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz geschaffen wird,
  • max. 20.000 Euro bei einer Betriebsübernahme,
  • sofern sich eine Geschäftsbank an der Finanzierung beteiligt, kann ein Darlehen in adäquater Höhe, max. jedoch 20.000 Euro, gewährt werden.


Darlehen innerhalb der ersten 36 Monate nach Aufnahme der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit

  • Max. 10.000 Euro, wenn zusätzlich zu dem Arbeitsplatz des Gründers ein weiterer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz geschaffen wird,
  • sofern sich eine Geschäftsbank an der Finanzierung beteiligt, kann ein Darlehen in adäquater Höhe, max. jedoch 20.000 Euro, gewährt werden.

Die Förderung erfolgt in Form eines festverzinslichen, rückzahlbaren Tilgungsdarlehens mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren; bis zu 12 Monate können tilgungsfrei sein. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 5 % pro Jahr auf die Restschuld. Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist jederzeit möglich.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Antrag/Ansprechpartner:
Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt.

GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Hausanschrift: Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin
Postanschrift: Postfach 11 11 17, 19011 Schwerin
Tel.: 0385 55775-45
E-Mail: mikrodarlehen@gsa-schwerin.de

www.gsa-schwerin.de