Richtlinie zur Meisterprämie erweitert: Auch Neugründungen können gefördert werden

Schulte: Wichtig, dass es im Land weiterhin eine große Vielfalt von handwerklichen Meisterbetrieben gibt

25.03.2024

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV fördert seit dem Jahr 2015 die Unternehmensnachfolge von Meisterbetrieben im Handwerk über die „Meisterprämie“. Handwerks- und Industriemeister, die einen bestehenden Meisterbetrieb übernehmen wollen, werden mit einem personengebundenen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt unterstützt. Zum Jahresbeginn 2024 wurde die Förderrichtlinie erweitert. „Neu ist, dass wir neben der Unternehmensnachfolge jetzt auch Neugründungen unterstützen. Damit erweitert sich der Kreis der Berechtigten. Uns ist es wichtig, dass es in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine große Vielfalt von handwerklichen Meisterbetrieben gibt. Deshalb haben wir die Richtlinie angepasst“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Neu: Förderung für Schaffung von Arbeitsplätzen

Des Weiteren erfolgt erstmalig eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro im Rahmen der Richtlinie bei Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person nach Ablauf von zwölf Monaten nach Eintritt in die Unternehmensnachfolge oder Neugründung im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate einen Nachweis erbringt über die Schaffung und Besetzung mindestens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes. Der geschaffene Arbeitsplatz muss mindestens tarifgleich vergütet werden und ab Einstellung mindestens zwölf Monate bestehen. „Die Zuwendungen sollen einen Anreiz bieten, Arbeitsplätze zu erhalten und im besten Fall auch neue Arbeitsplätze zu schaffen“, sagte Schulte.

Informationen zur Meisterprämie

Seit dem Jahr 2015 bis 2023 wurden 174 Meisterprämien in Höhe von knapp 1,3 Millionen Euro für Unternehmensnachfolgen im Handwerk gefördert. Anträge für die Förderung können beim Landesförderinstitut beantragt werden. Im Landeshaushalt 2024/2025 stehen Mittel in Höhe von 225.000 Euro bereit.

Richtlinie zum Meister-Extra verlängert

Auch die Richtlinie zum Meister-Extra wurde vom Wirtschaftsministerium bis zum 31.12.2028 verlängert. Meisterabsolventen können nach erfolgreichem Meisterabschluss einen Antrag stellen bei ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer sowie Industrie- und Handelskammer. Das Land MV honoriert diese Leistung weiterhin mit 2.000 Euro pro Absolvent und Meisterabschluss und für die 50 Besten des Jahres in ihrem Gewerk zusätzlich mit 3.000 Euro. Im Landeshaushalt 2024/2025 stehen Mittel in Höhe von 920.000 Euro bereit. In den Jahren 2016 bis 2023 erhielten 2.303 Absolventinnen und Absolventen eine Förderung. Insgesamt wurden 4,237 Millionen Euro ausgereicht.

Weitere Informationen unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Handwerk/

Informationen zum Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern

Insgesamt sind derzeit über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen und rund 5.000 Auszubildende. Es wird ein jährlicher Umsatz von etwa neun Milliarden Euro erwirtschaftet. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen.