Thema im Landtag – Entwicklung Grüner Gewerbegebiete in Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Ausbau Grüner Gewerbegebiete im Land vorantreiben

24.03.2023

Im Schweriner Landtag ist am Freitag das Thema „Grüne Gewerbegebiete konsequent klimafreundlich und nachhaltig gestalten“ diskutiert worden. Seit etwa fünf Jahren gibt es den Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in MV“. Dieser hat sich in den Kommunen des Landes MV bewährt. Die Dialogtreffen und Vernetzungstreffen werden angenommen. Es sind zunehmende Zertifizierungswünsche zu verzeichnen. „Der Landesdialog wirkt investitionsvorbereitend und steigert die regionale Wertschöpfung. Dies führt zur Stärkung der Wasserstoffwirtschaft im Land, des Wirtschaftsstandorts vor Ort, sichert Arbeitsplätze, erhöht die Lebensqualität für die Bevölkerung und dient der Angleichung der Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Durch die Zertifizierung möglichst vieler Industrie- und Gewerbegebiete als „G³ - Grünes Gewerbe Gebiet“ wird Mecklenburg-Vorpommern zunehmend konkurrenzfähig. Zugleich leisten wir damit einen verstärkten Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit im Landtag.

Grüne Gewerbegebiete in MV ausbauen

Mit dem Landesdialog „Grüne Gewerbegebiete in MV“ hat das Land eine Initiative gestartet, um Erneuerbare-Energie-Konzepte in Gewerbegebieten modellhaft zu erproben. Ein Anforderungskatalog enthält Kriterien für die Vergabe des Labels „Grünes Gewerbegebiet“. Entscheidend sind eine erneuerbare Energieversorgung sowie das Engagement von Kommune und Unternehmen vor Ort. „Die Beantragung der Zertifizierung ist freiwillig, denn nur so werden die Planungshoheit der Gemeinde sowie die unternehmerische Verantwortung geachtet. Eine Ausweisung von oben als „Grünes Gewerbegebiet ist weder möglich noch zielführend. Das Ziel des Landesdialoges ist es, zu motivieren und gute Beispiele sichtbar - wie in Hagenow, Parchim und Grevesmühlen - zu machen. Das Label kann selbstverständlich nur für bestehende Gewerbegebiete vergeben werden. Denn, um zu wissen, ob mehr als 50 Prozent Erneuerbare Energien erzeugt und verbraucht werden, werden die Energiewerte der einzelnen Unternehmen miteinander verrechnet“, so Meyer weiter. Das Label „Grüne Gewerbegebiete – natürlich erfolgreich“ ist als Word-Marke beim Bundespatentamt geschützt.

Kriterien für die Zertifizierung eines „Grünes Gewerbegebietes“

Für die Zertifizierung eines „Grünes Gewerbegebietes“ wird zwischen drei Basiskriterien - Erneuerbare Energieversorgung; Maßnahmen zur Verbesserung des Energiemanagements und Steigerung der Energieeffizienz sowie Bewusstseinsbildung im Bereich des nachhaltigen Flächenmanagements und Zusatzqualifikationen unterschieden. Die Zusatzqualifikationen spezifizieren die Ausrichtung des Gewerbegebietes und spiegeln die lokalen Bedingungen wider. Hierzu zählen beispielsweise die gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Infrastrukturen; die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen sowie eine nachhaltige Verkehrsplanung oder Flächenreduzierung bei der Flächeninanspruchnahme. „Die Zusatzqualifikationen geben Spielraum für die Entwicklung der bereits ausgezeichneten Gewerbegebiete“, sagte Meyer weiter. 

Förderung künftiger Grüner Gewerbegebiete

Die Transformation der Wirtschaft wird sich im Bestand vollziehen müssen, denn dort sind die entscheidenden Einsparpotenziale zu finden. „Bei jeder Neuausweisung von Gewerbegebieten sollten höchste Maßstäbe aus Sicht des Klimaschutzes angelegt werden. Deshalb haben wir die Förderbedingungen angepasst“, so Meyer abschließend. Die Erschließung von Gewerbegebieten kann aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), der Infrastrukturrichtlinie, gefördert werden. Bei der Neuausweisung von künftigen „Grünen Gewerbegebieten“ wird unter bestimmten Förderkriterien ein erhöhter Fördersatz von 90 Prozent gewährt. Hierzu zählen die Festlegung künftiger G³-Fläche/n im          Aufstellungsbeschluss der Gemeinde; die Vorlage eines verpflichtenden Energiekonzeptes; die Verankerung in der Begründung des B-Plans (Festsetzungen §9 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachweis Flächenbedarf. Darüber hinaus ist die Förderung eines G³-Koordinators möglich, der die Zusammenarbeit der Unternehmen, Kommunen und weiterer Akteure (z.B. Energieversorger) in den Gewerbegebieten unterstützt.