Neue Rechtsverordnung des Landes zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern

19.10.2023

Für den Teilbereich Windenergie ist in dieser Woche eine neue Rechtsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt erschienen.

Mit der Fortschreibung werden insbesondere die Festlegungen zu einer neuen Eignungsgebietskulisse einschließlich ihrer Begründung ergänzt. Zudem wurden die Karten des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern entsprechend geändert. Hierbei geht es konkret um die Festlegung von 49 Windeignungsgebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 5.252 Hektar. Diese Fläche entspricht circa 0,76 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion.

Die Gebietskulisse Windenergie, die vom Planungsverband Vorpommern beschlossen und von der Landesregierung zur Verbindlichkeit gebracht wurde, ist das Ergebnis eines Planungsprozesses mit insgesamt fünf Beteiligungsrunden der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit.

Bereits angelaufen ist die Erarbeitung der Gebietskulisse Windenergie nach neuem Recht, die bis 2027 bzw. 2032 vorliegen muss. Aufgrund von Bundesregelung muss bis 2027 die Kulisse mindestens 1,4 Prozent der Regionsfläche betragen und bis 2032 mindestens 2,1 Prozent der Regionsfläche.