Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bau eines Containerterminals im Außenhafen Swinemünde gestartet

25.01.2023

Die Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen hat dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern die Dokumentation der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen für das Vorhaben „Bau eines Containerterminals im Außenhafen Swinemünde“ übersandt und um Einleitung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland gebeten. Die staatliche polnische Generaldirektion für Umwelt hat auf die wiederholt geäußerte Forderung des Wirtschaftsministeriums nach Beteiligung an dem Genehmigungsverfahren für den Bau und den Betrieb eines Containerterminals im Außenhafen von Swinemünde formal entsprochen. Jetzt wurden Unterlagen übersandt, in denen Fragen zu grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens behandelt und bewertet werden. Im Mittelpunkt des 188 Seiten umfassenden Dokuments stehen die Umweltauswirkungen der geplanten Hafenanlage, die etwa drei Kilometer von der deutschen Grenze entfernt entstehen soll.

Es wird ein Zulassungsverfahren nach polnischem Recht durchgeführt. Vorhabenträgerin ist die Zarząd Morskich Portów Szczecin i Świnoujście S.A. Das Wirtschaftsministerium als für die Anhörung in Deutschland zuständige Behörde stellt die übermittelten Unterlagen gemäß den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften den sogenannten Trägern öffentlicher Belange – dazu gehören etwa Behörden, betroffenen Kommunen sowie Interessenverbände – mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zur Verfügung. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Internetseite sowie in den Räumen des Wirtschaftsministeriums in Schwerin ab dem 26. Januar 2023 entsprechend den rechtlichen Vorgaben für 30 Tage einsehbar. Die Äußerungen der Träger öffentlicher Belange sowie gegebenenfalls sonstiger Personen und Stellen werden vom Wirtschaftsministerium der zuständigen polnischen Behörde zugeleitet, damit sie im weiteren Genehmigungsverfahren Berücksichtigung finden.

Die in deutscher Sprache übermittelte UVP-Dokumentation (Espoo-Bericht „Bau eines Containerterminals im Außenhafen Swinemünde“, Stettin, Oktober 2022) steht ab dem 26. Januar 2023 auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/) zur Verfügung. Zudem liegt die UVP-Dokumentation in der Zeit vom 26. Januar 2023 bis zum 24. Februar 2023 im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (Referat 610, Zimmer 225), Schlossstr. 6-8 in 19053 Schwerin (Montag bis Donnerstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr, Freitag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:30 bis 14:00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Es besteht die Möglichkeit, zur UVP-Dokumentation Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind spätestens bis 30 Tage nach Beginn der Auslegung, d.h. fristwahrend bis zum 24. Februar 2023, unmittelbar an folgende polnische Behörde zu übersenden:

Regionalna Dyrekcja Ochrony Środowiska w Szczecinie

  1. Teofila Firlika 20

71-637 Szczecin

E-Mail: sekretariat@szczecin.rdos.gov.pl

Es wird außerdem darum gebeten, eine Kopie der Stellungnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Referat 610, Schlossstr. 6-8, 19053 Schwerin, E-Mail: Ref_610@wm.mv-regierung.de zu senden.

Für die Fristwahrung gilt das Eingangsdatum bei der Regionaldirektion für Umweltschutz in Stettin. Zur Fristwahrung können elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden. Die Stellungnahmen sollen in leserlicher Schrift verfasst sein und den Namen sowie die Anschrift der Person beziehungsweise der Organisation enthalten.