Gründungsförderung ist Thema im Landtag

Glawe: Bandbreite an Fördermöglichkeiten im Land – Mikrodarlehen wird gut genutzt

15.03.2018

Im Schweriner Landtag sind am Donnerstag Förderkonditionen für das Förderinstrument Mikrodarlehen diskutiert worden. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe nutzte die Diskussion, um auf die Unterstützungsmöglichkeiten für potentielle Gründerinnen und Gründer im Land aufmerksam zu machen. „Das Wirtschaftsministerium bietet eine Bandbreite an Fördermöglichkeiten an. Wir wollen zu mehr innovativen und zukunftsweisenden Ideen für Produkte und Dienstleistungen und zur eigenen unternehmerischen Tätigkeit motivieren. Wir haben deshalb ein Angebot an Unterstützungsleistungen, um diese Ideen erfolgreich am Markt auf dem Weg zur Selbstständigkeit umzusetzen. Im Fokus der Unterstützung stehen insbesondere potentielle Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und forschungs- und entwicklungsstarken Unternehmen sowie junge und innovative Unternehmerinnen und Unternehmer“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

 

Information, Beratung und Qualifizierung im Blick

Zur Umsetzung dieser Ziele hat die Landesregierung mehrere Förderinstrumente etabliert, die den Gründergeist im Land stärken, das Gründungsklima sowie die Finanzierungsbedingungen für Gründungsinteressierte verbessern und der Qualifizierung der Gründerinnen und Gründer im Land dienen. „Es geht darum, junge Leute für das Unternehmertum zu begeistern, über die Möglichkeiten und Chancen einer Gründung zu informieren, zu beraten, zu qualifizieren und bei einer tatsächlichen Gründung zu betreuen“, erläuterte Arbeitsminister Glawe.

 

Mikrodarlehen für kleinbetriebliche Strukturen

Glawe machte auch auf das Förderinstrument Mikrodarlehen aufmerksam. „Das Mikrodarlehen ist ein geeignetes Instrument zur Förderung kleinbetrieblicher Strukturen, insbesondere hinsichtlich der Gewährung von Klein- und Kleinstkrediten und hinsichtlich besonderer Risikolagen bei den Kreditnehmenden. Durch den Verzicht auf das Hausbankprinzip bei Antragstellung und den Verzicht auf Sicherheiten ist es möglich, Klein- und Kleinstunternehmen mit Fremdkapital bei der Gründung auszustatten“, so Glawe weiter.

 

Das Mikrodarlehen ist ein Förderinstrument des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Die aktuell gültige Richtlinie trat im Februar 2009 in Kraft. Es handelt sich um einen revolvierenden Fonds mit einer Grundausstattung von rund 6,9 Millionen Euro. „Bis Ende 2017 ist es gelungen, den Fonds etwa zweimal umzuschlagen. Es wurden Darlehen in Höhe von rund 14 Millionen Euro gewährt. Das Programm wird gut angenommen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Im Zeitraum 2014 bis 2017 sind 155 Darlehen ausgereicht worden. Bis zu 20.000 Euro können im Rahmen der Förderung maximal ausgereicht werden.

 

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Existenzgründungen/Start-ups in MV

Das Land bietet darüber hinaus eine Vielzahl von weiteren Unterstützungsmöglichkeiten an, beispielsweise die kaufmännische Qualifizierung für Gründungsinteressierte, das Coaching in der Vorgründungsphase oder das MV-Gründerstipendium.

Im Rahmen des MV-Gründerstipendiums werden Gründungswillige mit Hochschulabschluss oder beruflicher Praxis bei der Umsetzung ihrer innovativen und wissensbasierten Geschäftsidee durch finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt für bis zu 18 Monate gefördert. „Innovative und technologieorientierte Gründungen aus Hochschulen können zu besonders positiven Wachstums- und Beschäftigungseffekten führen“, so Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe.

 

Viele Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten für Gründungswillige im Land sind über das Gründerportal „www.gruender-mv.de“ abrufbar. Alle zur Gründung notwendigen Informationen, Kontaktadressen und Fördermöglichkeiten sind beispielsweise auf den Internetseiten dargestellt.