Neue Förderrichtlinie für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur veröffentlicht

Glawe: Ausbau der Wirtschaft in den Regionen des Landes unterstützen – Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen

23.02.2015

Nr. 49/15 - 23.02.2015 - Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus

 

Die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (kurz: „Infrastrukturrichtlinie“) ist heute (Montag) veröffentlicht worden. „Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt. Ansiedlungen und Erweiterungen sowie der Ausbau der Infrastruktur sind Schwerpunkte der Förderpolitik. Ziel ist im Ergebnis die Schaffung und Sicherung gewerblicher Arbeitsplätze sowie die weitere Belebung der Wirtschaft in den Regionen. Deshalb werden wir auch weiter investive Maßnahmen der wirtschaftsnahen und touristischen Infrastruktur unterstützen, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe am Montag in Schwerin. Die Richtlinie ist heute im Amtsblatt veröffentlicht worden.

Neue Schwerpunktsetzungen in der Förderrichtlinie

Im Vergleich zu der bisher geltenden Richtlinie sind einige Regelungen neu getroffen worden. Besondere Berücksichtigung bei der Förderung erhalten danach Vorhaben, die der wirtschaftlichen Nachnutzung ehemaliger militärischer Flächen dienen, der Ausbau hafennaher Gewerbe- und Industrieflächen sowie Projekte der touristischen Infrastruktur, die auf Saisonverlängerung und Qualitätsverbesserung ausgerichtet sind. Einen besonderen Schwerpunkt hierbei stellt der bedarfsgerechte Ausbau des touristischen Radwegesystems dar. Im Bereich der Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen liegt die Prioritätensetzung auf der Revitalisierung und bedarfsgerechten Erweiterung von Altstandorten. Auch die Förderung leistungsfähiger Breitbandanschlüsse für Gewerbestandorte wird vorangetrieben, damit die dort ansässigen Unternehmen Zugang zu Hochgeschwindigkeitsnetzen haben.

„Wir haben das Instrumentarium der Wirtschaftsförderung an aktuelle Bedarfe der Wirtschaft und an die EU-Vorgaben angepasst. Vieles was sich bewährt hat, wird fortgesetzt“, betonte Glawe. Hierzu zählen beispielsweise die Errichtung, Modernisierung und der Ausbau von Gewerbezentren und Einrichtungen der beruflichen Ausbildung sowie die Initiierung von Kooperationsnetzwerken. Im Bereich der touristischen Infrastruktur werden weiterhin unter anderem Bootsanlegestellen und Wasserwanderrastplätze sowie Angebote, die der Saisonverlängerung dienen, gefördert.

Forschungsinfrastruktur in Kompetenzzentren wird unterstützt

Komplett neu aufgenommen wurde in die Infrastrukturförderung die Möglichkeit, gemeinnützige außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zu unterstützen. Zukünftig sind die Errichtung, der Ausbau oder die Modernisierung von Forschungsinfrastruktur in Kompetenzzentren förderfähig. „Damit wollen wir erreichen, dass mehr wirtschaftsnahe Forschungsprojekte gemeinsam mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und heimischen Unternehmen umgesetzt werden. Im Ergebnis sollen Produkte entstehen, die in unserem Land hergestellt und vermarktet werden“, forderte Glawe.

Entwicklung der wirtschaftsnahen Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern von 2012 bis 2014

In den Jahren 2012 bis 2014 reichte das Wirtschaftsministerium für die Entwicklung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (inklusive touristische Infrastruktur) bei Gesamtinvestitionen in Höhe von 195 Millionen Euro Zuschüsse in Höhe von 146 Millionen Euro aus. Damit wurde unter anderem der Ausbau von Großgewerbegebieten unterstützt, etwa im Industriepark Schwerin oder in den Häfen Rostock, Stralsund und Sassnitz. Mit Mitteln aus der touristischen Infrastruktur sind mehrere Teilstücke des Fern- und Radwegerundnetzes sowie barrierefreie Strandzugänge in Zinnowitz, Heringsdorf, Altefähr, Kühlungsborn und auf Hiddensee ausgebaut worden. Jährlich stehen für Fördermaßnahmen der Infrastruktur-Richtlinie voraussichtlich etwa 50 bis 60 Millionen Euro zur Verfügung.

Hintergrundinformationen zur Infrastrukturrichtlinie:

Die Richtlinie gilt rückwirkend zum 01. Juli 2014 und tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Infrastrukturrichtlinie steht zum Download auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus unter www.wm.mv-regierung.de, Bereich Themen – Wirtschaft - Wirtschafts- und Investitionsförderung.

Anträge für eine Förderung können jederzeit eingereicht werden. Weitere Informationen, Beratung und Antragsunterlagen sind beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) erhältlich. Kontakt: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 160255, 19092 Schwerin, info@lfi-mv.de; www.lfi-mv.de.