Gewährung von Beteiligungen zur Förderung betrieblicher Forschung und Entwicklung

in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) - Beteiligungs-Fonds-Innovation Mecklenburg-Vorpommern - (BFIMV) -

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Stärkung der Marktstellung und die Festigung der Geschäftsbeziehungen der Unternehmen sowie die Stärkung ihrer Kapitalmarktfähigkeit in allen Unternehmensphasen, soweit diese im Zusammenhang mit den betrieblichen Vorhaben der Forschung und Entwicklung zur Erschließung neuer Geschäftsfelder stehen.

Die Gewährung von Beteiligungen soll den Schwierigkeiten der Finanzierung von Innovationen begegnen. Durch den geplanten Fonds wird der Zugang zu Eigen- und Fremdkapital verbessert und damit ein zentrales Innovationshemmnis beseitigt und zusätzliche Innovationsprozesse angestoßen.

 

Wer wird gefördert?

Beteiligungsempfänger (Endbegünstigte) sind kleinste, kleine und mittlere bestehende Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition aus Mecklenburg-Vorpommern, die bereits am Markt tätig sind. Bestimmte Wirtschaftsbereiche sind von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Wie wird gefördert?

Es können Beteiligungen zu folgenden Konditionen gewährt werden:

  • Finanzierungsanteil: höchstens 400.000 Euro
  • Mindestbetrag: 50.000 Euro
  • Auszahlung: 100 %
  • Zinssatz: bonitäts-/risikoabhängig zwischen 7 % und 12 % p.a. Festentgelt und zwischen 1,5 % und 3 % p.a. Gewinnbeteiligung; jeweils bezogen auf den Beteiligungsbetrag
  • Laufzeit: maximal 10 Jahre
  • Tilgung: die Rückzahlung der stillen Beteiligungen erfolgt endfällig zum Nominalwert; ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Rückführungen möglich
    Sofern die Beteiligung vor Ablauf der Laufzeit zurückgezahlt wird, ist grundsätzlich ein Agio für jedes nicht voll abgelaufene Beteiligungsjahr der festen Vertragslaufzeit in Höhe von 4% der Einlage zu zahlen.
  • Kicker: Für die ausgereichten Beteiligungen kann zusätzlich eine Vergütung (in Prozent oder in Euro) vereinbart werden, die im Falle der erfolgreichen Veräußerung des Unternehmens (z.B. Verkauf, Börsengang) während der Beteiligungslaufzeit zusätzlich zur Rückzahlung der Beteiligung zu leisten ist („Kicker“). Diese Vergütung fließt dem Fondsvermögen zu und wird gesondert ausgewiesen.
  • Sicherheiten: keine

Die Rahmenbedingungen des Vorhabens sind durch die Dokumentation der technischen und marktseitigen Erfolgsaussichten des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zu belegen. Ferner sind der innovative Ansatz und die Neuheit des Vorhabens sowie die Kompetenz des Unternehmens zur Durchführung des Vorhabens nachzuweisen.
Die Maßnahme muss betriebswirtschaftlich vertretbar sein. Beteiligungen dürfen nur erfolgen, wenn deren Rückzahlung bei normalem wirtschaftlichem Verlauf erwartet werden kann (Rückzahlungsprognose) bzw. der Proof of Concept voraussichtlich binnen drei Jahren erreichbar ist.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch den Antragsteller anhand geeigneter Unterlagen nachvollziehbar nachzuweisen.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Antrag/Ansprechpartner:
Formgebundener Antrag vor Beginn des Vorhabens an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, das auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt.

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
Mecklenburg-Vorpommern mbH
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin
Postanschrift: Postfach: 160155, 19091 Schwerin
Tel.: 0385 39555-0
E-Mail: info@mbm-v.de

www.mbm-v.de