Förderung kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich der Freien Berufe in Mecklenburg-Vorpommern - BMV-Darlehen II -

Was wird gefördert?

Mit dem BMV-Darlehen II können die Vorhaben unterstützt werden, deren Kosten im Zusammenhang stehen mit:

  • Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern, die zum Investitionsvorhaben zählen; dazu gehören auch: Grundstücke (Für den Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken gelten gesonderte Fördergrenzen.),
  • Baunebenkosten,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • dem ersten Warenlager, der Sortimentserweiterung sowie der Erweiterung oder Umstellung des Produkt- und/oder Dienstleistungsangebotes,
  • den Kosten für die Übertragung von Eigentumsrechten an Unternehmen, sofern die Übertragung zwischen unabhängigen Investoren und im Rahmen einer Betriebsübernahme erfolgt und soweit sie nicht eine Finanzbeteiligung darstellt,
  • der Auftragsvorfinanzierung, Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter sowie sonstigen Betriebsmitteln.

Die Mehrwertsteuer stellt nicht darlehensfähige Kosten dar.

 

Wer wird gefördert?

Finanzierungshilfe für den Mittelstand

als Empfänger des BMV-Darlehens II kommen in Frage:

  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach KMU-Definition mit
  • einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro und
  • bis zu 249 Beschäftigten,
  • mit Sitz des Unternehmens in Mecklenburg-Vorpommern und/oder Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Unternehmen fast aller Branchen sowie
  • Existenzgründer/innen.

Unternehmen in Schwierigkeiten aber auch Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Makler sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Unternehmen in Vertretertätigkeit, Finanz- und Immobiliendienstleister, Detekteien, Personalvermittlungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hausmeisterservices sowie Rechtanwälte, Wirtschafsprüfer, Steuerberater und freiberufliche Ingenieure sind im Rahmen des BMV-Darlehens II nicht förderfähig.
 
Von einer Förderung ausgenommen sind zudem Unternehmen, die in der Fischerei, der Aquakultur oder in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Wie wird gefördert?

Das ausgereichte Darlehen kann eine Höhe von mindestens 20.000 Euro bis maximal 500.000 Euro betragen.
Damit können betriebliche Investitionen und/oder Betriebsmittel finanziert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des BMV-Darlehens II besteht nicht.
Das Darlehen wird zu 100 Prozent ausgezahlt.
Die Laufzeit beträgt bei Investitionsdarlehen maximal 20 Jahre, bei Betriebsmitteldarlehen überschreitet sie die Dauer von 8 Jahren nicht.
Die Tilgung erfolgt monatlich. Je nach Vereinbarung können bis zu drei Jahre tilgungsfrei bleiben. Die Zinsen sind separat zu entrichten. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist jederzeit möglich.
Die Zinsen für das Darlehen, die je nach Vereinbarung nach Auszahlung fällig werden, werden individuell und risikoabhängig festgelegt.

Auf mehrere Bausteine setzen

Das Darlehen der BMV kann im Rahmen der beihilferechtlichen Fördergrenzen in Kombination mit Zuschüssen, Beteiligungen und Bürgschaften genutzt werden. Ziel sollte es sein, die Finanzierung auf eine breite und solide Basis zu stellen. So kann etwa eine Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) dazu verwendet werden, die Eigenkapitalbasis des Unternehmens grundlegend und langfristig zu stärken. Mit einer Bürgschaft der BMV können herkömmliche Hausbankkredite besichert werden, sollten die eigenen vorhandenen Kreditsicherheiten nicht im ausreichendem Umfang vorhanden sein. Mit Darlehen, Bürgschaft und Beteiligung stehen den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern drei Finanzierungsbausteine zur Verfügung, die  je nach Vorhaben und Bedarf einzeln oder kombiniert ein Vorhaben zu einem Projekt werden lassen.

Antrag/Ansprechpartner:

Die Antragsunterlagen

Sofern Sie die Voraussetzungen des Darlehensprogrammes erfüllen, brauchen Sie lediglich das Antragsformular herunterladen und es vollständig ausgefüllt zur Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern zu schicken. Bitte beachten Sie, dass es der BMV nicht möglich ist, vor Antragseingang angefallene Kosten zu berücksichtigen.

Prüfverfahren und Genehmigung

Im Folgenden prüfen die Mitarbeiter der BMV Ihren Antrag auf Gewährung des Förderdarlehens. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, kann die Prüfung je nach Art und Umfang des Vorhabens nach wenigen Wochen abgeschlossen werden. Unsere abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens teilen wir Ihnen selbstverständlich schriftlich mit. Bei einem positiven Entscheid vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin im Hause der BMV zur Unterzeichnung der Vertragsunterlagen.

Die Auszahlung

Sobald die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Sicherheiten ordnungsgemäß bestellt worden sind, steht das Darlehen zur Auszahlung zur Verfügung. Verfügen Sie über eine Originalrechnung, reichen Sie diese mit einem Antrag auf Auszahlung bei Ihrem Kundenberater ein. Die Rechnung, die Sie natürlich zurückerhalten, ist Bestandteil des Verwendungsnachweises. Spätestens sieben Tage nach Auszahlung des beantragten Betrages reichen Sie einfach den entsprechenden Zahlungsnachweis nach.
 
Je nach Verlauf Ihres Vorhabens können Sie das zugesagte Darlehen in der beschriebenen Art und Weise einmalig in voller Höhe abrufen oder aber in Teilbeträgen über einen längeren Zeitraum.

Weitere Informationen: https://mv.ermoeglicher.de/