EU gibt grünes Licht – gesamter Landkreis Vorpommern-Greifswald erhält Förderhöchstsätze

Glawe: Erfolg für Vorpommern – Aufstockung um fünf Prozentpunkte bei der Förderung

11.11.2016

Ab kommenden Jahr gelten im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald Höchstsätze für die Förderung von Investitionen bei Unternehmen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). „Wir haben uns dafür intensiv beim Bund und der EU eingesetzt. Jetzt gibt es grünes Licht. Das ist eine gute Nachricht für die Wirtschaft in Vorpommern und für potentielle Investoren. Neu hinzugekommen sind die Ämter Peenetal/Loitz und Jarmen/Tutow sowie die Stadt Greifswald. Die Fördersätze werden ab Januar um fünf Prozentpunkte angehoben. Damit gelten bis 2020 für den gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald Fördersätze von 20 Prozent für große Unternehmen, 30 Prozent für mittlere und 40 Prozent für kleine Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag in Schwerin. Bislang galten die Fördersätze nur in Teilen des Landeskreises Vorpommern-Greifswald. Hierzu zählen die ehemaligen Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow.

 

Unterstützung für Wirtschaft und Kommunen

Antragsberechtigt im Rahmen der GRW-Förderung sind beispielsweise kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes bei Errichtungs- oder Erweiterungsinvestitionen. Große Unternehmen werden bei Errichtungsvorhaben unterstützt. Bei Erweiterungsvorhaben wird bei großen Unternehmen die Einführung neuer Produkte oder Prozessinnovationen gefördert. Darüber hinaus können dies auch Kommunen bei wirtschaftsnahen und touristischen Infrastrukturmaßnahmen sein.

 

EU trägt neuem Zuschnitt des Landkreises Rechnung

Die Fördergebietskulisse wird erweitert um die Ämter Peenetal/Loitz und Jarmen/Tutow sowie der Stadt Greifswald. Die beiden Ämter gehörten vor der Kreisgebietsreform zum Landkreis Demmin und Greifswald war kreisfrei. Sie verfügten somit über keine Landesgrenze zu einem sogenannten A-Fördergebiet (Höchstfördergebiet). In Deutschland gibt es kein Höchstfördergebiet mehr. Hierzu zählen nur Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. Mecklenburg-Vorpommern ist – wie die anderen neuen Bundesländer auch - ein sogenanntes prädefiniertes C-Fördergebiet (strukturschwache Region). „Mit der Änderung hat die EU-Kommission die Fördergebietskarte nun an die Kreisgebietsreform von 2011angepasst und somit dem neue Zuschnitt - und somit dem gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald - Rechnung getragen“, sagte Glawe. Der Landkreis grenzt an Polen. Das Nachbarland ist ein A-Fördergebiet.

 

Hintergrundinformationen zur neuen GRW-Förderkulisse

Die Fördergebietskarte legt fest, welche deutschen Regionen für regionale Investitionsbeihilfen unter den EU-Förderrichtlinien in Betracht kommen und welche Obergrenze („Beihilfehöchstintensität“) den Unternehmen der Fördergebiete gewährt wird.

 

Für die Förderkulisse in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das Förderhöchstsätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte). Grenzt ein C-Fördergebiet an ein A-Fördergebiet, darf die in dem betreffenden C-Fördergebiet zulässige Beihilfeintensität angehoben werden. Dies gilt ab 2017 nun für den gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald. Ausnahme bildet deshalb ab 2017 bis 2020 der gesamte Landkreis Vorpommern-Greifswald. Hier gelten Fördersätze von 20 Prozent für große Unternehmen, 30 Prozent für mittlere und 40 Prozent für kleine Unternehmen.