Vorstellung der neuen Richtlinie für Forschung, Entwicklung und Innovation

Glawe: Mehr finanzielle Mittel zur Verfügung – Verfahrensablauf vereinfacht – Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft ausbauen

19.05.2015

Nr. 160/15 - 19.05.2015 - Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus

 

Wirtschaftsminister Harry Glawe hat im Rahmen der Landespressekonferenz die „Neue Richtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation 2014 bis 2020“ gemeinsam mit Vertretern der Hochschulen sowie der Industrie- und Handelskammern in MV vorgestellt. „Wir setzen insgesamt mehr finanzielle Mittel für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen ein. Wir vereinfachen den Verfahrensablauf. Erstmals sind zwei Beteiligungsfonds aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aufgelegt worden, welche Forschung und Entwicklung zum einen bei technologieorientierten Existenzgründern und zum anderen bei bestehenden Unternehmen unterstützen. Es geht auch darum, die finanziellen Mittel des Bundes vermehrt für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern zu nutzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe im Rahmen der Landespressekonferenz.

Mehr Mittel in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020

Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stellen wir ca. 10 Prozent mehr Mittel im EFRE-Fonds zur Verfügung: Statt der 155 Millionen Euro sind es jetzt 168 Millionen Euro. „Dies ist ein klares Signal dafür, dass Forschung, Entwicklung und Innovation Schwerpunkt unserer Wirtschaftspolitik sind. Es geht darum, die Rahmenbedingungen für zukunftsorientierte und attraktive Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. Innovation und Technologie sind die Grundlagen für wettbewerbsfähige Produkte, Dienstleistungen und erfolgreiche Unternehmen“, so Glawe weiter.

Schwerpunkte der neuen Richtlinie

Die neue Richtlinie für Forschung, Entwicklung und Innovation verfolgt verschiedene Maßnahmen: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen als Einzelvorhaben von Unternehmen unterstützt werden. Im Fokus stehen besonders Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Projekte zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen. „Die sogenannte Verbundforschungsförderung ist ein wesentlicher Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Glawe.

Darüber hinaus werden Durchführbarkeitsstudien, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens durchgeführt werden, unterstützt. Anmeldungen von Schutzrechten für die Erlangung von Patenten von kleinen und mittleren Unternehmen; Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen sowie Prozessinnovationen (Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen) werden vom Wirtschaftsministerium ebenso gefördert.

Auf Basis der neuen EU-Verordnung ist der Fördertatbestand für Prozessinnovationen, also die Einführung neuer Verfahren und Technologien, verbessert worden. „Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes können bei der Anwendung neuer Methoden in der Produktion im Rahmen von Pilot- und Demonstrationsvorhaben unterstützt werden“, sagte Glawe. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit durch die Einführung modernster Technologien in den Produktionsprozess erheblich gesteigert. Es können kleine und mittlere Unternehmen eine Förderung in Höhe von 50 Prozent für Prozessinnovationen erhalten. Bisher konnten sie lediglich mit 35 Prozent gefördert werden. Große Unternehmen können mit 15 Prozent unterstützt werden, wenn sie mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zusammenarbeiten.

Vereinfachungen und Neues in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020

Für alle Maßnahmen sind im Vergleich zu der vergangenen Förderperiode folgende Vereinfachungen erreicht worden:

Unternehmen können zukünftig schneller und unbürokratischer als bisher mit ihren Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE) starten. Die Regelungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn eines FuE-Projektes wurden wesentlich vereinfacht. „Zukünftig kann der Antragsteller nach Erhalt der Eingangsbestätigung seines Antrages mit dem Vorhaben beginnen“, betonte Glawe.

Zur Vereinfachung des Abrechnungsmodus und zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes wurde ein Modell zur Anwendung von Personaleinheitskosten sowie von Gemeinkostenpauschalen erarbeitet. „Es entfallen damit die für alle Beteiligten aufwendigen Berechnungen für sich immer wieder ändernde Personalkosten einzelner Mitarbeiter. Wir gewähren Personaleinheitskosten in Abhängigkeit von den Qualifikationen der Projektmitarbeiter. Auf die so ermittelten Personalkosten wird eine Gemeinkostenpauschale von 25 Prozent gewährt. Damit konnte der Abrechnungsmodus vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für die Antragsteller als auch die Verwaltung erheblich vermindert werden“, sagte Glawe.

Zudem wird die Zusammenarbeit mit dem Bund verstärkt. Das Programm „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) soll verstärkt genutzt werden. Insbesondere kleinere Einzel- und Verbundvorhaben bis 380.000 Euro sollen das Programm nutzen. „Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Mittel des Landes zum einen sparsamer und wirtschaftlicher und zum anderen speziell für den verbleibenden Bedarf in Mecklenburg-Vorpommern verwendet werden“, sagte Glawe. Ausnahmen machen hier kleine Unternehmen, die einen besonderen Betreuungs- und Beratungsbedarf haben, so zum Beispiel für Industrieunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder auch Handwerksbetriebe mit weniger als 20 Beschäftigten.

Der Aufbau von Kompetenzzentren als anwendungs- und wirtschaftsorientiert agierende Forschungseinrichtungen kommt voran. „So konnten wir bereits in 2014 das „Kompetenzzentrum für Medizintechnik“ in Rostock ins Leben rufen. Am Aufbau eines Kompetenzzentrums für Diabetes und Wundheilung in Karlsburg wird gegenwärtig aktiv gearbeitet“, erläuterte Glawe.

Zwei Beteiligungsfonds neu aufgelegt

Das Wirtschaftsministerium hat zwei Beteiligungsfonds neu aufgelegt. Zum Einen fördert die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) in Form stiller Beteiligungen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen für Forschung und Entwicklung sowie Markteinführung. Das Fondsvolumen beträgt insgesamt 9,4 Millionen Euro. Zum Anderen betreut die Genius Venture Capital GmbH einen Risikokapitalfonds für aktive Beteiligungen. Ziel ist es, jungen innovativen Technologieunternehmen und Existenzgründern im Land Risikokapital zur Verfügung zu stellen und damit die bestehenden Möglichkeiten bei der Frühphasenfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu verbessern. Dieser neue Fonds wird mit 10 Millionen Euro aufgelegt.

„Die ausreichende Kapitalausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg und die langfristige Überlebensfähigkeit technologie- und wachstumsorientierter Unternehmen. Die Höhe des Kapitalbedarfs, die existierenden Risiken und die schwer vorhersehbare wirtschaftliche Entwicklung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen bei der Suche nach Kapitalgebern“, sagte Glawe.

Siegbert Eisenach für die IHKs in MV (Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin): „Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium MV ist es der Wirtschaft gelungen, die EU-Mittel zukunftsorientiert und mit hohem Volumen zu planen: Forschung, Entwicklung und Innovation ist eine zentrale Förderachse bis zum Jahr 2020. Neue Produkte und Verfahren sollen die Wertschöpfung im produzierenden Bereich nachhaltig steigern. Der verstärkten Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft kommt eine herausragende Bedeutung zu. Die IHKs und HWKs in MV begrüßen die neue Richtlinie ausdrücklich. Sie berücksichtigt die Wünsche der Wirtschaft nach einer einfachen Handhabung: Bürokratieabbau muss sich auch in der Förderlandschaft niederschlagen. Der Aufwand zur Beantragung von Fördermitteln für FuE-Vorhaben wird deutlich reduziert durch Pauschalierungen. Die Risikokapitalfonds gehen auf einen Vorschlag der Wirtschaft zurück und sind geeignet, Finanzierungslücken zu schließen. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium hatten wir bei den Beratungen zum Mittelstandsfördergesetz MV 2013 bereits die Grundlagen für die Fonds geschaffen. Mit der Bürgschaftsbank MV, der Mittelständischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft, dem TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH und auch Genius Venture Capital GmbH stehen den Unternehmen starke und erfahrene Finanzierungspartner zur Verfügung.“

Er verwies zugleich auf die am 18. Juni 2015 ab 15.00 Uhr in der Hochschule Wismar stattfindende Technologie- und Industriepolitischen Konferenz. Erfolgreiche Verbund- und Forschungsvorhaben aus dem Land werden zu den Zukunftsfeldern Energie, Maschinenbau sowie IT & Dienstleistungen vorgestellt.

Zur Information: Die drei IHKs in Rostock, Neubrandenburg und Schwerin sowie die beiden HWKs in Schwerin und Neubrandenburg sind Gesellschafter der TBI GmbH. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium sowie anderen Partnern richten sie die Konferenz am 18. Juni 2015 aus.

Bilanz Förderperiode 2007 bis 2013 – Mittel vollständig ausgeschöpft

Für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in Mecklenburg-Vorpommern standen in der EU-Förder­periode 2007 bis 2013 Mittel in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. „Die Mittel wurden vollständig ausgeschöpft“, so Glawe weiter. Mit diesen Geldern wurden insgesamt 899 Projekte im Rahmen von Forschung und Entwicklung unterstützt, davon 420 Verbundforschungsprojekte mit einem Fördervolumen von 106,3 Millionen Euro. Schwerpunktfelder bei den vom Wirtschaftsministerium ausgereichten Zuschüssen in den Projekten sind insbesondere die Medizintechnik (17,7 Prozent), Biotechnologie (17,4 Prozent), die Informations- und Kommunikationstechnik (18,8 Prozent) sowie der Maschinenbau und die Metallverarbeitung (16,4 Prozent).

Verbundprojekte an allen Hochschulen des Landes

Es ist in der abgelaufenen EU-Förderperiode 2007 bis 2013 gelungen, alle Universitäten und Hochschulen im gesamten Land ins Boot zu holen, so dass Verbundprojekte mit der heimischen Wirtschaft erfolgreich umgesetzt werden konnten und werden. „Das war keine Selbstverständlichkeit, umso mehr freue ich mich, dass dies gelungen ist. Gleichwohl werden wir nicht nachlassen, sowohl die Hochschulen als auch die Wirtschaft konsequent in der neuen Förderperiode für Verbundforschungsvorhaben zu begeistern.“

Wirtschaft und Wissenschaft arbeiten zusammen

Die Neubrandenburger Firma New Enerday entwickelt mit Bioethanol oder Flüssiggas betreibbare SOFC-Brennstoff­zellensysteme für den Einsatz als kompakte Stromerzeuger mit 500 bis 1.000 W elektrischer Leistung. Forschungspartner sind die Fachhochschule Stralsund, das Institut für Regenerative EnergieSysteme – IHRES sowie das Leibniz-Institut für Katalyse e. V. an der Universität Rostock.

Die ME-LE ENERGIETECHNIK GmbH arbeitet mit der Fachhochschule Neubrandenburg an der Entwicklung von Biogasfermentern, die für den Export in Schwellenländer sowie für die Verwertung von tierischen Abfallprodukten in Mastbetrieben (Schweinemastbetriebe) geeignet sind. Entstehendes Biogas wird energetisch verwertet, die Umwelt geschont.

Die RoweMed AG – Medical 4 Life in Parchim entwickelt im Verbundvorhaben mit dem Institut für Implantat Technologie und Biomaterialien e.V. in Rostock neuartige medizinische Filtersysteme. Im Fokus stehen die komplexen Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten und den eingesetzten Materialien und Komponenten wie z. B. Filtermembranen. So soll die chemische Beständigkeit der verwendeten Filtermaterialien gegenüber Wirkstoffen beispielsweise in Medikamentenlösungen, sowie die Eliminierung von ungewünschten Wechselwirkungen zwischen Filtermaterial und Lösung sichergestellt werden.