Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) verfolgt als zentralen Förderschwerpunkt die Unterstützung von Investitionen für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft und des gewerblichen Tourismus.
Es gelten folgende Förderhöchstsätze:
| Große Unternehmen: |
30 % |
| Mittlere Unternehmen: |
40 % |
| Kleine Unternehmen: |
50 % |
Von den Förderhöchstsätzen erfolgt in der Förderpraxis grundsätzlich ein Pauschalabzug von 5 %-Punkten. Investitionsvorhaben von Call- und Service-Centern können im Einzelfall grundsätzlich mit bis zu maximal 20 Prozentpunkten bezuschusst werden. Der Subventionswert aller in Anspruch genommenen öffentlichen Beihilfen darf die vorgenannten Förderhöchstsätze nicht überschreiten. Die Höhen des GRW-Zuschusses wird auf maximal 80.000 Euro pro neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz begrenzt.
Darüber hinaus wird die Bemessungsgrundlage der Förderung wie folgt eingeschränkt:
- Die Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter, der Erwerb von Grund und Boden und Eigenleistungen werden
grundsätzlich nicht gefördert.
- Lohnkostenbezogene Zuschüsse werden grundsätzlich nur für Vorhaben mit besonderen Struktur- und
Beschäftigungseffekten gewährt.
- Eine Förderung von touristischen Vorhaben, die ausschließlich zur Schaffung zusätzlicher Bettenkapazitäten dienen,
findet nicht statt.
Folgende Branchen/Sektoren werden grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen:
- Betriebswirtschaftliche und technische Unternehmensberatung,
- Markt- und Meinungsforschung,
- Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen,
- Garten- und Landschaftsbau,
- Kranunternehmen und sonstige Unternehmen, die mit Fahrzeugen oder sonstigen mobilen Wirtschaftsgütern
Dienstleistungen erbringen (mobile Dienstleister),
- Asphalt- und Betonmischanlagen,
- Baustoffindustrie,
- Abfallentsorgung,
- Verlage,
- Medienanstalten, Radio- und TV-Sender u. ä.,
- Stadthallen u.ä. für regionale oder kommunale Zwecke mitgenutzte Veranstaltungsstätten,
- Druckereien,
- Großhandel,
- Versandhandel,
- Herstellung von Kraftstoffen bzw. Ersatzkraftstoffen sowie Biogas, sofern sie nicht überwiegend dem betrieblichen
Eigenbedarf dienen,
- Ferienwohnungen und Ferienhäuser,
- Kinos, Bars, Diskotheken, Fitnesscenter, Bowlingcenter und Kegelbahnen sowie ähnliche Einrichtungen,
- Gaststätten,
- Kombi-, Erlebnis-, Spaß- und Freizeitbäder in Trägerschaft von Kommunen oder städtischen Betrieben,
Kontakt
Anschrift
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3
Referat 330
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Referatsleiter
Nis-Peter Beck