Die Förderung betrifft Beteiligungen an kleinen innovativen Technologieunternehmen. Voraussetzung ist, dass sich ein weiterer Beteiligungsgeber (Leadinvestor) mindestens in gleicher Höhe wie die KfW an dem Technologieunternehmen beteiligt und die Beteiligung der KfW mitbetreut.
Gefördert werden kleine Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft, welche die Kriterien für kleine Unternehmen im Sinne der EU-Definition sowie der KMU erfüllen. Das kleine Technologieunternehmen darf nicht älter als 10 Jahre sein.
Die Beteiligung ist auf 3 Mio. Euro für ein Technologieunternehmen begrenzt. Es können mehrere Finanzierungsrunden im Rahmen des Höchstbetrages begleitet werden. Der Höchstbetrag bei einer 1. Finanzierung beträgt maximal 1,5 Mio. Euro.
KfW Mittelstandsbank
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