Gefördert wird die Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Investitionsvorhaben, darüber hinaus auch für Betriebsmittelkredite einschließlich Avalkredite.
Die Förderung erhalten Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 Einkommenssteuergesetz sowie Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredites in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.
Die Bürgschaft kann bis zu maximal 80 % des zu verbürgenden Kredites betragen.
PricewaterhouseCoopers (PwC)
(für Förderungen ab 1 Mio. Euro)
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