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Investorenportal Mecklenburg-Vorpommern



Ausfallbürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Gefördert wird die Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Investitionsvorhaben, darüber hinaus auch für Betriebsmittelkredite einschließlich Avalkredite.

Die Förderung erhalten Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 Einkommenssteuergesetz sowie Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredites in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.

Die Bürgschaft kann bis zu maximal 80 % des zu verbürgenden Kredites betragen.

Kontakt

Anschrift

PricewaterhouseCoopers (PwC)
(für Förderungen ab 1 Mio. Euro)
Werderstraße 74 b
19055 Schwerin

Telefon: +49 385 59241-0
Fax: +49 385 59241-80

Weitere Informationen:

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut