Gefördert werden durch Ausfallbürgschaften mit einer Quote von insgesamt bis zu 80 % unter paralleler Einbindung der Länder für neu zu gewährende Kredite für Investitionen, Betriebsmittel und Avale. Die Ausfallbürgschaft dient als Ersatz für fehlende adäquate Kreditbesicherungsmöglichkeiten. Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich und fachlich förderungswürdig sein. Die beihilferechtlichen Vorgaben der EU sind zu beachten.
Eine Förderung erhalten gewerbliche Unternehmen in den neuen Bundesländern, die Vorhaben in den neuen Bundesländern durchführen und sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden. Die Unternehmen müssen bei angemessener Eigenkapitalbeteiligung durch ihre Anteilseigner die Gewähr für eine ordnungsgemäße Bedienung der Bürgschaftskredite bieten (Tragfähigkeit des Vorhabens).
Die Bürgschaften werden nur für Vorhaben übernommen, die nicht durch Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbanken abgedeckt sind und bei denen keine alleinigen Landesbürgschaften in Betracht kommen.
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