Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-Privatleben
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die nachhaltig eine verbesserte Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-Privatleben unterstützen. Dieses sind insbesondere:
- Angebote an Unternehmen und Tarifparteien zur Sensibilisierung, Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze für die Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-Privatleben und zur Unterstützung bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen,
- Projekte, die Frauen und Männer unterstützen, die gesetzliche Elternzeit für berufliche Weiterbildung zu nutzen.
Geleistet wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben. In begründeten Ausnahmefällen, bei denen ein besonderes Landesinteresse besteht, kann eine Zuwendung von bis zu 100 % gewährt werden.