Gefördert werden Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, insbesondere
Geleistet wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für allgemeine Ausgaben und in Höhe von bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für spezifische Maßnahmen. Bei der Durchführung von Aktionsprogrammen können auch Zuwendungen für Koordinierungs- und Beteiligungsaufgaben an fachkundige Stellen, zum Beispiel Fachverbände, gewährt werden.