Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) verfolgt als zentralen Förderschwerpunkt die Unterstützung von Investitionen für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft und des gewerblichen Tourismus.
Es gelten folgende Förderhöchstsätze:
| Große Unternehmen: | 30 % |
| Mittlere Unternehmen: | 40 % |
| Kleine Unternehmen: | 50 % |
Von den Förderhöchstsätzen erfolgt in der Förderpraxis grundsätzlich ein Pauschalabzug von
Darüber hinaus wird die Bemessungsgrundlage der Förderung wie folgt eingeschränkt:
Folgende Branchen/Sektoren werden grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3
Referat 330
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Referatsleiter
Frank Dopp
| Telefon: | +49 385 588-5330 |
| Fax: | +49 385 588-5059 |
| E-Mail: | f.dopp@wm.mv-regierung.de |