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Investorenportal Mecklenburg-Vorpommern




Pressemeldung

Einheitliche Ansprechpartner sollen Unternehmen helfen

Wirtschaftskammern sind Ansprechpartner

Nr. 365/09 - 28.12.2009 - Investorenportal

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt in Mecklenburg-Vorpommern können die sogenannten Einheitlichen Ansprechpartner ab dem 28.12.2009 ihre Tätigkeit aufnehmen. "Kernaufgabe des ´Einheitlichen Ansprechpartners´ ist es, Dienstleistungsunternehmen in Genehmigungsverfahren unterstützend zu begleiten und in ihrem Auftrag Anträge und Dokumente an die zuständigen Behörden weiterzuleiten und den Rücklauf zu koordinieren", sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Montag in Schwerin. "Durch diese Bündelung soll dem Antragsteller konkret geholfen werden."

Entsprechend der gesetzlichen Regelung des Landes sind die sogenannte EA in Mecklenburg-Vorpommern die fünf Wirtschaftskammern: die Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg, die IHK zu Rostock und die IHK Schwerin sowie die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern und die Handwerkskammer Schwerin. "Der einheitliche Ansprechpartner steht Unternehmern aus dem EU-Ausland und gleichermaßen hiesigen Unternehmen zur Verfügung", erklärte Seidel. "Die Wirtschaftskammern bieten sich als wirtschaftsnahe und in der Beratung erfahrene Partner für diese Aufgabe an."

Die Einheitlichen Ansprechpartner bieten ansiedlungswilligen Unternehmen neben Beratung und Information auch aktive Hilfe bei der Vermittlung, Koordinierung und Überwachung der notwendigen Behördengänge an. Sie informieren über die erforderlichen Genehmigungen und Anträge sowie die dazu gehörenden Formulare und sonstigen Unterlagen, reichen diese an die zuständigen Behörden weiter, koordinieren die Abläufe und überwachen die Bearbeitungsfristen.

Die EA stehen Interessierten persönlich, telefonisch und elektronisch zur Verfügung. Insbesondere die elektronische Kommunikation entspricht den Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Unter der Portalanschrift www.ea-mv.de finden sich die zuständigen Ansprechpartner. Über dieses Portal können die Verfahren auch per Internet abgewickelt werden.

Ihren Ursprung haben die Einheitlichen Ansprechpartner in der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union. Sie ist eines der Reformvorhaben zur Umsetzung der im Jahr 2000 durch die europäischen Staats- und Regierungschefs verabschiedeten "Lissabon-Strategie".

Danach sollen Marktstrukturen innerhalb der Gemeinschaft durch umfangreiche Reformen auf den globalen Wettbewerb ausgerichtet werden. Ein wesentliches Anliegen ist dabei der konsequente Abbau bürokratischer Hemmnisse. Zu diesem Zweck sieht die Dienstleistungsrichtlinie vor, dem Dienstleister zur Erleichterung der Aufnahme und zur Ausübung seiner Tätigkeit eine Kontaktstelle als Verfahrenspartner zur Verfügung zu stellen.

Im Zuge der Einrichtung eines "Einheitlichen Ansprechpartners" wird auch die elektronische Vernetzung mit den zuständigen Stellen im Land vorangetrieben.

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